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Arbeitssicherheit

Persönliche Schutzausrüstung, Rauchabsaugung, Heißarbeiten, elektrische Gefahr, Erste Hilfe.

Vier Gefährdungen, und hinter jeder steht eine Norm: Augen und Haut durch Strahlung und Spritzer, die Lunge durch Rauch, das Gebäude durch Feuer und der Schweißer durch den elektrischen Strom.

Zwei davon werden auf eine bestimmte Art unterschätzt. Der Rauch wurde 2017 als Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft — der gesamte Schweißrauch, nicht nur der Anteil vom Edelstahl —, und was wirkt, ist die Absaugung am Lichtbogen, nicht das offene Tor. Der Stromschlag wird abgetan, weil die Schweißspannung niedrig ist; entscheidend ist aber die Leerlaufspannung vor dem Zünden, und auf nasser Haut sinkt die gefährliche Schwelle deutlich.

Bei der dritten, dem Feuer, geht es vor allem um Zeit: die meisten Brände nach Heißarbeiten beginnen eine Stunde oder länger, nachdem alle gegangen sind.

Wonach sich das in Deutschland richtet

Die Pflichten stehen nicht in der Schweißnorm, sondern im Arbeitsschutzrecht. Das zentrale Papier für schweißtechnische Arbeiten ist die TRGS 528: sie verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, stuft die Schweißrauche ein und entscheidet, ob am konkreten Arbeitsplatz Lüftung genügt oder ob Absaugung und arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht werden. Daneben stehen die DGUV Information 209-010 zum Lichtbogenschweißen, die 209-016 zu den Schadstoffen und das Kapitel 2.26 der DGUV Regel 100-500 für Schweißen und Schneiden im Betrieb.

Praktisch heißt das dreierlei. Erstens gilt eine feste Rangfolge — Substitution, Technik, Organisation, persönliche Schutzausrüstung —, und die PSA steht am Ende, nicht am Anfang: eine FFP3-Maske ersetzt die Absaugung nicht, sie ergänzt sie. Zweitens wird die Beurteilung schriftlich geführt und bei einem Wechsel von Werkstoff, Verfahren oder Ort neu gemacht — Edelstahl statt Baustahl ist ein solcher Wechsel. Drittens hängt die Vorsorge am Ergebnis: wo Chrom VI oder Nickel im Rauch sind, ist sie nicht freiwillig.

Die Rangfolge und das Regelwerk stehen mit den Grenzwerten zusammen auf der Seite über Schweißrauch und Absaugung. Wer nur wissen will, was er anziehen muss, findet die vollständige Liste mit den Normen unter persönliche Schutzausrüstung.

Häufige Fragen

Ist Schweißrauch wirklich krebserzeugend?

Ja — die IARC hat 2017 den gesamten Schweißrauch als Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft, nicht nur den Anteil vom Edelstahl. Deshalb wurden die Anforderungen an die Absaugung in Europa danach verschärft, und deshalb zählt ein offenes Tor nicht als Schutzmaßnahme.

Die Schweißspannung ist niedrig. Ist der Stromschlag eine echte Gefahr?

Ja. Maßgeblich ist die Leerlaufspannung vor dem Zünden — 50 bis 90 V, bei manchen Wechselstromgeräten bis 113 V —, und die Gefahrenschwelle liegt bei etwa 50 V. Nasse Haut senkt den Körperwiderstand um eine Größenordnung.

Wie lange muss die Brandwache bleiben?

Mindestens eine Stunde nach Ende der Arbeit, nach manchen Regelwerken zwei. Die meisten Brände nach Heißarbeiten beginnen, nachdem alle gegangen sind — aus einem Funken, der in Staub oder Dämmung weitergeglommen ist.