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Atemschutz beim Schweißen

Die Maske ist das letzte Glied, nicht das erste. Zuerst wird die Quelle beseitigt und der Rauch dort abgesaugt, wo er entsteht, und erst was sich nicht beseitigen lässt, fängt ein Filter vor dem Gesicht auf. Diese Reihenfolge steht auch im Arbeitsschutzrecht, nicht nur in Ratgebern.

Die verbindliche Reihenfolge

  1. Verfahren oder Werkstoff ändern. Massivdraht statt Fülldraht, WIG statt E-Hand, unbeschichtetes Material statt verzinktem — das senkt den Rauch um ein Vielfaches, nicht um Prozente.
  2. An der Quelle absaugen. Ein Absaugarm oder die Brennerabsaugung nach ISO 21904 nimmt den Rauch weg, bevor er in die Atemzone gelangt.
  3. Den Raum lüften. Die allgemeine Lüftung verdünnt, was der Absaugung entkommen ist.
  4. Und erst jetzt die Maske. Der persönliche Schutz kommt zuletzt, weil er nur wirkt, solange er getragen wird und sitzt.
Schema eines Schweißplatzes mit den vier Schutzstufen gegen Schweißrauch in Rangfolge: 1 Verfahren oder Werkstoff an der Quelle ändern, 2 Absaugung an der Quelle — Absaugarm oder brennerintegrierte Absaugung nach ISO 21904, 3 Raumlüftung, 4 persönlicher Atemschutz: FFP2- oder FFP3-Maske nach EN 149, Gebläsehelm nach EN 12941, Schlauchgerät nach EN 14594
Je näher am Lichtbogen eine Stufe wirkt, desto mehr Rauch fängt sie vor dem Atembereich ab; der Atemschutz ist die letzte Barriere, nicht die erste.

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Atemschutz für Schweißer: womit man sich schützt

MittelNormWann
FFP2-HalbmaskeEN 149Kurze Arbeiten an unlegiertem Stahl bei laufender Lüftung
FFP3-HalbmaskeEN 149Edelstahl, Verzinktes, lange Arbeiten, enge Räume
Gebläseschirm (PAPR)EN 12941Ganze Schicht unter dem Schirm; keine Atemarbeit, kühlt das Gesicht
Druckluft-SchlauchgerätEN 14594Behälter und enge Räume, in denen die Luft selbst knapp werden kann
BrennerabsaugungISO 21904Absaugung an der Quelle — der erste Schritt vor jedem persönlichen Schutz
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FFP2 oder FFP3

Die Filterklasse sagt, wie viel Partikel zurückgehalten wird: FFP1 am wenigsten, FFP3 am meisten. Beim Schweißen verläuft die Grenze so: FFP2 für kurze Arbeiten an unlegiertem Stahl bei laufender Lüftung; FFP3 für Edelstahl und Verzinktes, für die ganze Schicht, für enge Räume und für alles, dessen Rauch krebserzeugend ist.

Wichtiger als die Klasse ist jedoch oft der Sitz. Eine Halbmaske wirkt durch die Dichtheit am Gesicht, und die zerstören Bart, Narbe, falsche Größe und schlicht das Herunterschieben unter das Kinn „für einen Moment“. Eine undichte FFP3 schützt schlechter als eine sitzende FFP2, weil die Luft am Filter vorbeigeht.

Gebläse: warum es oft besser wirkt

Der Gebläseschirm nach EN 12941 besteht aus einem Gebläse am Gürtel, einem Filter und einem Schlauch zum Schirm. Der leichte Überdruck darunter sorgt dafür, dass Undichtheiten saubere Luft nach außen drücken statt schmutzige hereinzuziehen — deshalb stört ein Bart nicht, und das Atmen kostet keine Anstrengung.

Der eigentliche Vorteil ist jedoch ein anderer: ein Gebläseschirm wird nicht nach zwanzig Minuten abgesetzt. Eine Halbmaske unter dem Schirm zieht in der Hitze früher oder später fast jeder herunter, und abgenommene Ausrüstung schützt gar nicht.

Brennerabsaugung

Die in den MIG/MAG-Brenner eingebaute Absaugung nimmt den Rauch wenige Zentimeter vom Lichtbogen weg, also bevor er zum Gesicht aufsteigt. ISO 21904 beschreibt die Anforderungen an solche Geräte und wie ihre Wirksamkeit geprüft wird.

Zwei Einschränkungen aus der Praxis. Erstens saugt eine zu starke Absaugung das Schutzgas mit weg und erzeugt Poren — deshalb wird die Leistung geregelt und nicht auf Maximum gestellt. Zweitens ersetzt die Absaugung an der Quelle bei Edelstahl die Maske nicht: sie nimmt den größten Teil des Rauchs, aber sechswertiges Chrom ist in Mengen gefährlich, bei denen „der größte Teil“ zu wenig ist.

Filterklassen und Masken im Überblick

Beim Schweißen begegnen einem fünf Gerätefamilien, jede mit eigener Norm. Die partikelfiltrierende Halbmaske nach EN 149 ist Maske und Filter in einem und trägt die Klasse FFP1, FFP2 oder FFP3; die Kennzeichnung NR heißt „nur für eine Schicht“, R „wiederverwendbar“. Die Halbmaske aus Gummi oder Silikon nach EN 140 bekommt auswechselbare Partikelfilter nach EN 143 der Klassen P1, P2 und P3. Das Gebläsefiltergerät mit Helm oder Haube nach EN 12941 — am Schweißplatz der Gebläseschirm — hat die Klassen TH1, TH2 und TH3, dasselbe mit dicht sitzender Maske nach EN 12942 die Klassen TM1 bis TM3. Beim Druckluft-Schlauchgerät nach EN 14594 kommt die Atemluft nicht durch einen Filter, sondern aufbereitet aus der Druckluftleitung.

Wie stark ein Gerät schützt, geben die Länder unterschiedlich an. In Deutschland gilt das Schutzniveau aus DGUV Regel 112-190 (Tabelle 2), in Großbritannien der Assigned Protection Factor aus HSE HSG53 (Tabelle 10). Beide sagen, um welchen Faktor die Konzentration in der Atemluft unter der Umgebungskonzentration liegt, wenn das Gerät richtig sitzt und getragen wird — aber die Zahlen sind nicht überall gleich:

Um welchen Faktor das Gerät die Konzentration in der Atemluft senkt — zwei Regelwerke nebeneinander
GerätNormSchutzniveau nach DGUV Regel 112-190APF nach HSE HSG53
FFP1 / Halbmaske mit P1EN 149 / EN 140 + EN 14344
FFP2 / Halbmaske mit P2EN 149 / EN 140 + EN 1431010
FFP3 / Halbmaske mit P3EN 149 / EN 140 + EN 1433020
Gebläse mit Helm oder Haube TH1 / TH2 / TH3EN 129415 / 20 / 10010 / 20 / 40
Gebläse mit Maske TM1 / TM2 / TM3EN 1294210 / 100 / 50010 / 20 / 40
Druckluft-Schlauchgerät mit Haube oder Helm, Klasse 1A / 2A / 3A / 4AEN 145945 / 20 / 100 / 500—

Daraus folgen drei Dinge. Erstens: FFP2 und P2 stehen in beiden Regelwerken bei 10, TH2 bei 20 — so weit herrscht Einigkeit. Zweitens: bei FFP3 und TH3 gehen sie auseinander; wer nicht weiß, nach welchem Regelwerk der Betrieb beurteilt, rechnet mit dem kleineren Wert. Drittens, und das entscheidet beim Schweißen: DGUV Regel 112-190 lässt FFP1, P1 und Gebläsegeräte der Klasse TH1 nicht gegen krebserzeugende Stoffe zu — also nicht gegen Chrom(VI) und Nickel aus dem Rauch von Edelstahl. Auch HSG53 rät für Schweißrauch von FFP1 ab. Der Buchstabe P hinter der Klasse (TH2P, TH3P) bedeutet Partikelfilter; über Gase sagt er nichts.

Wann ein Gebläse oder Druckluft nötig ist

Eine Halbmaske vor dem Gesicht reicht nicht mehr, sobald einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Edelstahl und hochlegierte Werkstoffe. Im Rauch stecken Chrom(VI) und Nickel, beide krebserzeugend. Die TRGS 528 nennt dafür als geeigneten Atemschutz belüftete Schweißerhelme mit TH2P oder TH3P und Gebläsemasken TM1P bis TM3P. Einzelheiten — Edelstahl-Schweißrauch.
  • Verzinktes und beschichtetes Material. Zinkoxid ist ein Partikel und bleibt im P-Filter hängen; Grundierungen, Farben und Öle zersetzen sich im Lichtbogen aber auch zu Gasen, gegen die kein Partikelfilter hilft. Am besten die Nahtzone vorher blank schleifen.
  • Enge Räume, Behälter, Doppelböden. Der Rauch verdünnt sich nicht, das Schutzgas verdrängt die Luft. Wie Lüftung und Absaugung dort aussehen müssen — Schweißrauch und Absaugung.
  • Lange Arbeit. Wer den größten Teil der Schicht schweißt, stößt mit der Maske an die Gebrauchsdauer und an die Hitze darunter; der Gebläseschirm hat beides nicht (Zahlen unten, nach DGUV Regel 112-190).
  • Bart. Helm oder Haube mit Gebläse brauchen keinen Dichtsitz am Gesicht; FFP-Maske und Halbmaske brauchen ihn zwingend.

Gase: wo der Partikelfilter nichts ausrichtet

Ein P-Filter hält Partikel zurück, keine Gase. Beim Schweißen entstehen aber drei gefährliche Gase: Ozon aus dem Luftsauerstoff durch die UV-Strahlung des Lichtbogens, am meisten beim WIG- und MIG-Schweißen von Aluminium; Stickoxide, vor allem beim Gasschweißen und Plasmaschneiden; Kohlenmonoxid aus dem Zerfall von CO₂ beim MAG-Schweißen. Gegen Gase braucht es Gas- oder Kombinationsfilter nach EN 14387, deren Typ der Hersteller für den konkreten Stoff freigibt, oder Luft von außen. Gegen Kohlenmonoxid gibt es für die Arbeit keinen Filter — nur Frischluft oder Druckluft. Und wo der Sauerstoff selbst knapp werden kann, etwa im Behälter, in den Argon geströmt ist, hilft überhaupt kein Filtergerät: dann nur ein von der Umgebungsluft unabhängiges Isoliergerät, also Schlauchgerät oder Pressluftatmer.

Eine weitere Gefahr nennt DGUV Regel 112-190 ausdrücklich: Funken und heiße Spritzer können den Filter entzünden, und ein glimmender Filter setzt Kohlenmonoxid frei, das der Träger dann direkt einatmet. Beim Schweißen gehören deshalb Geräte dazu, bei denen der Eintritt von Funken so weit wie möglich verhindert wird — Funkenschutz vor dem Filter, Filter nicht in Richtung Spritzer.

Atemschutz auswählen: Schritt für Schritt

  1. Verfahren und Werkstoff feststellen. Der Werkstoff entscheidet, ob krebserzeugende Stoffe im Rauch sind; das Verfahren, wie viel Rauch überhaupt entsteht.
  2. Rauchmenge abschätzen. Die Größenordnung je Verfahren steht in der Tabelle auf der Seite Schweißrauch: zwischen WIG und selbstschützendem Fülldraht liegt das Zehnfache und mehr.
  3. Prüfen, ob an der Quelle abgesaugt wird. Absaugarm oder Brennerabsaugung senken, was vor dem Gesicht ankommt. Ohne sie wird eine Stufe höher gewählt.
  4. Klasse festlegen. Unlegierter Stahl, kurz, mit Absaugung — FFP2 oder P2. Edelstahl, Verzinktes, ganze Schicht, enge Räume — mindestens FFP3 oder P3, besser Gebläse TH2 oder TH3. Gase — Kombinationsfilter oder Luft von außen. Sauerstoffmangel — Isoliergerät.
  5. Mit dem Schweißschirm abstimmen. Die Halbmaske muss unter dem heruntergeklappten Schirm Platz haben, ohne dass er sie verschiebt; es gibt flache Modelle eigens dafür. Beim Gebläseschirm sind Augen- und Atemschutz eins — Schutzstufe der Kassette, Kopfband und Gewicht gemeinsam prüfen, siehe Schweißerschutzschirm.
  6. Dichtsitz prüfen. Bei der ersten Auswahl einen Dichtsitztest (Fit-Test) machen, der Modell und Größe findet; danach vor jedem Einsatz die Sitzkontrolle nach Herstellerangabe. In der Dichtlinie glatt rasiert.
  7. Filterwechsel festlegen. Ein Partikelfilter wird mit der Beladung vor allem schwerer zu durchatmen. Gewechselt wird, wenn das Atmen merklich schwerer geht, wenn der Filter beschädigt oder durchnässt ist, und beim Gebläse, wenn die Warneinrichtung zu geringen Luftstrom meldet. Eine FFP mit der Kennzeichnung NR kommt nach der Schicht weg. Beide Filter einer Zwei-Filter-Maske immer zusammen wechseln (HSE HSG53).
  8. Richtig lagern. Maske nach der Schicht reinigen und mit den Filtern in einem geschlossenen Behälter oder Beutel aufbewahren, nicht am Haken über dem Arbeitsplatz: Staub setzt sich innen ab und wird beim nächsten Aufsetzen eingeatmet. Akku des Gebläses laden, Vorfilter und Funkenschutz rechtzeitig ersetzen.

Atemschutz beim Schweißen nach TRGS 528 und DGUV

Wer in Deutschland schweißt, arbeitet nach der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ und den Schriften der DGUV; die Übersicht der Dokumente mit ihrem Geltungsbereich steht auf der Seite Schweißrauch und Absaugung. Für den Atemschutz sind drei Stellen maßgebend: was die TRGS 528 verlangt, wie lange ein Gerät nach DGUV Regel 112-190 getragen werden darf und welche Vorsorge die ArbMedVV daran knüpft.

Was die TRGS 528 verlangt

Reichen Ersatzverfahren, Absaugung und Lüftung nicht aus, stellt der Arbeitgeber geeigneten Atemschutz bereit — auf seine Kosten, als Teil der Schutzmaßnahmen und nicht als Privatsache des Schweißers. Werden krebserzeugende Stoffe frei, insbesondere beim Schweißen hochlegierter Stähle und Nickelbasislegierungen, ist Atemschutz bereitzustellen, außer bei Verfahren der Emissionsgruppe „niedrig“. Als geeignet nennt die TRGS belüftete Helme und Hauben mit Gebläse und Partikelfilter TH2P oder TH3P sowie Gebläsemasken TM1P bis TM3P. Nicht belastender Atemschutz — unter 3 kg und ohne Atemwiderstand, also der Gebläseschirm — ist bevorzugt auszuwählen. Belastender Atemschutz (über 3 kg oder mit Atemwiderstand; dazu zählen FFP-Masken und Halbmasken mit Filter) darf keine Dauermaßnahme sein: nicht mehr als 120 Stunden in drei Monaten. Für jemanden, der täglich schweißt, ist diese Grenze schnell erreicht — praktisch führt sie zum Gebläseschirm.

Gebrauchsdauer nach DGUV Regel 112-190

Die frühere „Tragezeitbegrenzung“ heißt in der Fassung von 2021 „Gebrauchsdauer“. Die Tabelle 21 der Regel gibt dafür Anhaltswerte:

  • FFP-Maske ohne Ausatemventil: 75 Minuten tragen, dann 30 Minuten Erholung, höchstens 360 Minuten pro Schicht;
  • FFP-Maske mit Ausatemventil: 150 Minuten, 30 Minuten Erholung, höchstens 420 Minuten;
  • Halbmaske mit P3-Filter: 135 Minuten, 30 Minuten Erholung, höchstens 420 Minuten;
  • Gebläsefiltergerät mit Helm oder Haube bis 3 kg: keine Begrenzung.

Es sind Erfahrungswerte für normale Bedingungen; Hitze am Schweißplatz und schwere Arbeit verkürzen sie, und die Regel sieht dafür Abschläge vor. Erholung heißt: Maske ab, aber außerhalb des Rauchs — nicht neben dem Lichtbogen, an dem der Kollege weiterschweißt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Welche Vorsorge fällig ist, hängt von der Gerätegruppe nach AMR 14.2 ab, die sich aus Gewicht und Atemwiderstand ergibt. Für Geräte der Gruppen 2 und 3 — dazu zählt die Halbmaske mit P3-Filter — gilt Pflichtvorsorge: ohne sie darf die Tätigkeit nicht aufgenommen werden. Für Gruppe 1 — FFP-Masken, Halbmaske mit P2 — muss der Arbeitgeber Vorsorge anbieten. Entfallen kann sie bei Geräten unter 3 kg ohne Atemwiderstand, also beim Gebläseschirm, und bei Gruppe 1, wenn sie nicht länger als eine halbe Stunde am Tag getragen wird. Durchgeführt wird die Vorsorge von einem Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt, meist nach dem DGUV-Grundsatz G 26. Unabhängig vom Atemschutz kann der Schweißrauch selbst Vorsorge auslösen; das gehört zur Beurteilung des Rauchs nach TRGS 528.

Typische Fehler beim Atemschutz

  • Staubmaske oder FFP1 beim MAG an Edelstahl. Sie ist gegen krebserzeugende Stoffe nicht zugelassen; hier fängt der Schutz bei FFP3 an, richtig ist ein Gebläseschirm TH2 oder TH3.
  • Maske, die unter dem Schirm nicht sitzt. Der Schirm drückt auf die Maske, sie hebt sich an der Nase ab, und der Rauch geht am Filter vorbei. Kontrolle: mit heruntergeklapptem Schirm tief einatmen — die Maske muss sich weiter ans Gesicht ziehen.
  • P3 gegen Ozon. Der Partikelfilter hält kein Gas; beim WIG an Aluminium schützt er vor dem Rauch, nicht vor dem Ozon.
  • Bart oder Dreitagebart. DGUV Regel 112-190 zählt Bartstoppeln ausdrücklich zu dem, was den Dichtsitz zerstört. Entweder rasiert — oder Gebläse mit Haube.
  • „Nur kurz“ die Maske absetzen. Heften, Naht anschauen, umgreifen — das passiert neben dem Lichtbogen, wo der Rauch am dichtesten ist. Ein Gerät, das zeitweise getragen wird, schützt nur zeitweise.
  • Filter im Staub aufbewahren. Offene Filter auf der Werkbank laden sich mit Schleifstaub, bevor sie überhaupt benutzt werden; die Maske am Nagel hat innen Staub, der beim Aufsetzen direkt eingeatmet wird.
  • Weiterarbeiten, wenn das Gebläse Alarm gibt. Sinkt der Luftstrom, schützt ein Helm nicht mehr ausreichend (DGUV Regel 112-190); dann den Bereich verlassen und Filter oder Akku wechseln.

Wie es weitergeht

Zusammensetzung des Rauchs und Lüftung des Arbeitsplatzes — Schweißrauch. Der schwerste Fall — Edelstahl-Schweißrauch. Die übrige Ausrüstung — Kleidung und Handschuhe.

Häufige Fragen

FFP2 oder FFP3 zum Schweißen?

FFP2 genügt bei kurzer Arbeit an unlegiertem Stahl, solange die Lüftung läuft. FFP3 braucht es bei Edelstahl, bei Verzinktem, bei langer Arbeit und in engen Räumen — überall dort, wo der Rauch krebserzeugende Bestandteile enthält oder wo die Konzentration hoch ist und stundenlang hoch bleibt.

Schützt der Schweißerschirm die Atemwege?

Ein gewöhnlicher schützt sie überhaupt nicht — er deckt Augen und Gesicht ab, und die Luft darunter ist dieselbe, die die ganze Werkstatt atmet. Schutz beginnt beim Gebläseschirm nach EN 12941, also mit Gebläse und Filter, oder bei einer eigenen Halbmaske unter dem Schirm.

Stört ein Bart?

Ja, und mehr als gedacht. Die Halbmaske wirkt durch dichten Sitz am Gesicht; ein Bart hebt diese Dichtheit auf, und die Luft nimmt den Weg des geringsten Widerstands — am Filter vorbei statt hindurch. Wer sich nicht rasieren will, braucht gebläseunterstützte Geräte, die keine Dichtheit voraussetzen.

Welcher Atemschutz beim Schweißen ist Pflicht?

Ein bestimmtes Modell schreibt kein Gesetz vor: der Arbeitgeber legt den Atemschutz in der Gefährdungsbeurteilung fest und stellt ihn bereit. Nach TRGS 528 ist Atemschutz nötig, wenn Absaugung und Lüftung nicht ausreichen, und beim Schweißen hochlegierter Stähle und Nickelbasislegierungen grundsätzlich, außer bei Verfahren der Emissionsgruppe „niedrig“. Als geeignet nennt sie Gebläsehelme und -hauben TH2P oder TH3P und Gebläsemasken TM1P bis TM3P. Ist Atemschutz festgelegt, muss er auch getragen werden.

FFP3 oder Gebläse?

Für den täglichen Schweißer das Gebläse. Eine FFP3 erreicht nach DGUV Regel 112-190 das Schutzniveau 30, ein Gebläseschirm TH3 100 (nach der britischen HSG53: 20 und 40). Wichtiger ist die Praxis: die FFP3 ist belastender Atemschutz mit begrenzter Gebrauchsdauer, darf nach TRGS 528 nicht mehr als 120 Stunden in drei Monaten getragen werden und braucht glatte Haut in der Dichtlinie. Das Gebläse mit Haube hat keine Gebrauchsdauergrenze und stört sich nicht am Bart. Die FFP3 bleibt für kurze, gelegentliche Arbeit.

Hilft ein P3-Filter gegen Ozon?

Nein. P steht für Partikel; Ozon, Stickoxide und Kohlenmonoxid sind Gase und gehen durch jeden Partikelfilter. Gegen Ozon und Stickoxide braucht es einen Gas- oder Kombinationsfilter nach EN 14387, den der Hersteller für diesen Stoff freigibt, oder Luft von außen; gegen Kohlenmonoxid gibt es für die Arbeit keinen Filter. Zuerst aber die Quelle: Ozon entsteht vor allem beim WIG- und MIG-Schweißen von Aluminium, und eine Absaugung nah am Lichtbogen senkt es wirksam.

Wie oft muss man den Filter wechseln?

Nicht nach Kalender, sondern nach Zustand. Ein Partikelfilter wird mit der Beladung schwerer zu durchatmen: sobald das Atmen merklich schwerer geht oder der Filter beschädigt oder nass ist, kommt er raus. Beim Gebläse entscheidet die Warneinrichtung für zu geringen Luftstrom. Einweg-FFP mit der Kennzeichnung NR hält eine Schicht. Beide Filter einer Zwei-Filter-Maske werden zusammen gewechselt, und Gasfilter können deutlich früher erschöpft sein als Partikelfilter.

Autor: , Schweißer und Metallbauer Aktualisiert:

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