Schweißarbeit in der EU
Eine Qualifikation, die in siebenundzwanzig Ländern gilt, ist für einen Handwerksberuf ungewöhnlich. Was daraus praktisch folgt.
Die Branchen
Am beständigsten sucht der Rohrleitungs- und Anlagenbau: Raffinerien, Chemie, Fernwärme, Kraftwerke. Dort zählt WIG am Rohr, dort wird geprüft, und dort werden die höchsten Sätze bezahlt. Danach kommen Schiffbau, Druckbehälterbau und Stahlbau, der über die Ausführungsklasse EXC3 hinausgeht.
Die Länder
Deutschland, die Niederlande und Skandinavien fragen dauerhaft nach, Norwegen besonders im Offshore-Bereich. Der Unterschied zwischen den Ländern liegt weniger im Stundensatz als in den Lebenshaltungskosten und der Vertragsform — und beides entscheidet darüber, was am Monatsende übrig bleibt.
Was mitreist
Die Bescheinigung nach EN ISO 9606-1 mit gültiger Bestätigung. Was nicht mitreist: die Verfahrensqualifikation und die werkseigene Produktionskontrolle — die bleiben beim Hersteller. Deshalb ist es normal, auf jeder neuen Baustelle eine neue WPS zu bekommen und danach zu arbeiten.
| Dokument | Wessen | Zieht es mit? |
|---|---|---|
| Schweißerprüfungsbescheinigung EN ISO 9606-1 | Deins | Ja, in der ganzen EU |
| Das Schweißerbuch mit den Bestätigungen | Deins | Ja, aber auf die Unterschriften achten |
| Verfahrensprüfung WPQR | Des Betriebs | Nein |
| Herstellerzertifizierung EN 1090 | Des Betriebs | Nein |
| Sicherheitszertifikat (VCA, SCC) | Deins | Ja, die Anerkennung ist aber uneinheitlich |
Entsendung oder örtlicher Vertrag
Das ist die Frage, die den Lohnzettel bestimmt, und sie wird fast nie gestellt. Bei einer Entsendung bleibt der Arbeitgeber der heimische, die Sozialversicherung läuft weiter im Heimatland, und das belegt die Bescheinigung A1. Fehlt die A1 auf der Baustelle, trifft die Kontrolle die Firma — nach Hause geschickt wird trotzdem meist der Schweißer.
Beim örtlichen Vertrag gilt das Recht des Gastlandes vollständig: Steuer, Versicherung, Kündigungsfristen. Beides ist legal und üblich; unterschiedlich sind das Netto, die Krankenversicherung und die Frage, wo später die Rentenzeiten zusammenlaufen. Mindestlohn und Arbeitszeit des Landes, in dem gearbeitet wird, gelten in beiden Fällen — auch bei Entsendung.
Vorbereitung, die sich lohnt
Die Prüfung so hoch ablegen, wie es geht — siehe Geltungsbereich. Die Bestätigung nie ausfallen lassen. Und die Fachbegriffe in mindestens einer weiteren Sprache kennen: dafür gibt es das Glossar.

Sicherheitsnachweise: VCA, SCC, GWO
Die Schweißerprüfung öffnet die Werkstatt, auf die Baustelle, in die Raffinerie oder den Windpark kommt man aber nur mit einem Sicherheitskurs, den der Betreiber anerkennt. Das ist ein eigener Nachweis, eigens abgelegt, meist an einem Tag:
- VCA — Niederlande und Belgien. Für Ausführende die Grundstufe (VCA Basis), für Vorarbeiter und Aufsicht VOL-VCA. Multiple-Choice- Prüfung, in vielen Sprachen und Ländern angeboten.
- SCC — Deutschland, Österreich, Schweiz. Dieselbe Idee wie VCA: ein einheitlicher Arbeitsschutztest, ohne den Chemie- und Energieanlagen keine Fremdfirmen hereinlassen. Für gewerbliche Mitarbeiter ist das SCC-Dokument 018 gemeint.
- GWO — Windenergie an Land und auf See. Das Basistraining besteht aus Modulen: Erste Hilfe, Arbeiten in der Höhe, Brandschutz, manuelle Lastenhandhabung, offshore zusätzlich Überleben auf See.
Vor dem Bezahlen eines Kurses den Auftraggeber fragen, welchen Nachweis die Anlage verlangt — die Anforderung stellt der Betreiber, nicht das Land.
Entsendung in Zahlen
Der Abschnitt zur Entsendung oben erklärt das Prinzip; drei Fristen entscheiden, was einem tatsächlich zusteht:
- Ab dem ersten Tag — Entlohnung nach den Regeln des Aufnahmelandes, nicht nur dessen Mindestlohn: So verlangt es die geänderte Entsenderichtlinie (2018/957). Dazu Arbeitszeit, Urlaub und die Arbeitsschutzregeln des Einsatzortes.
- Nach 12 Monaten (18, wenn der Arbeitgeber eine begründete Mitteilung einreicht) — fast das gesamte Arbeitsrecht des Aufnahmelandes, wie für einen örtlichen Beschäftigten.
- Bis zu 24 Monate — die Sozialversicherung bleibt im Herkunftsland, wenn eine A1-Bescheinigung vorliegt (Verordnung 883/2004). Ohne A1 kann die Behörde vor Ort die Beiträge für sich verlangen.
Die A1 beantragt der Arbeitgeber vor der Abreise. Eine Kopie mitnehmen — eine Kontrolle auf einer Baustelle in Deutschland oder den Niederlanden fragt den Beschäftigten danach, nicht das Büro.
Ein Angebot aus dem Ausland prüfen
- Die Firma existiert. Das deutsche Handelsregister, das Register der niederländischen Handelskammer (KVK) oder das polnische KRS sind öffentlich — Name und Nummer im Vertrag müssen übereinstimmen.
- Die Agentur darf überlassen. In Deutschland braucht sie die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, in Polen einen Eintrag im Register KRAZ.
- Der Vertrag nennt das anwendbare Recht, die Stunden im Monat, den Bruttosatz und die Abzüge für Unterkunft und Fahrt.
- Der Geltungsbereich der Prüfung passt zur Arbeit. Der Personaler schreibt „WIG-Schweißer“, das Projekt verlangt Rohr in H-L045 — vor der Abreise prüfen, nicht bei der Arbeitsprobe.
Polnische Sätze mit Daten und Quellen stehen unter Schweißer-Gehalt in Polen; die Rechnung mit Miete und Steuern geht für jedes Ziel gleich.
Welche Prüfungen welche Märkte öffnen
- Rohrleitungs- und Anlagenbau (Raffinerien, Chemie, Energie) — 141 für die Wurzel, Rohrprobe in H-L045; der größte Geltungsbereich und die am besten bezahlten Einsätze.
- Hygienischer Edelstahl (Lebensmittel, Pharma) — 141 an austenitischem Stahl, oft mit Wurzelschutz; die Technik — Edelstahl schweißen.
- Werften — Fülldraht 136 in Zwangslagen; zum Verfahren — Fülldrahtschweißen.
- Schienenfahrzeugbau — Anforderungen der EN 15085 an den Betrieb und ein Schweißer mit gültiger Prüfung nach EN ISO 9606-1 im Umfang des Projekts.
Was die jetzige Prüfbescheinigung abdeckt und was für ein bestimmtes Angebot fehlt — Rechner für den Geltungsbereich; wie man die Einträge liest — Schweißerprüfung nach EN ISO 9606-1.
Häufige Fragen
Wo ist die Nachfrage am größten?
Im Rohrleitungs- und Anlagenbau, im Schiffbau, bei Druckbehältern und in der Instandhaltung von Kraftwerken. Das sind zugleich die Bereiche mit den höchsten Anforderungen an Dokumentation und Prüfung — und mit den besten Sätzen.
Was ist eine Entsendung genau?
Die befristete Arbeit im Auftrag des heimischen Arbeitgebers in einem anderen Mitgliedstaat. Es gelten die Mindestbedingungen des Einsatzlandes, und der Arbeitgeber muss die Entsendung anmelden — für dich heißt das vor allem, dass die Papiere vollständig sein müssen.
Reicht eine Bescheinigung für ganz Europa?
Für die Person ja. Was nicht mitreist, sind die Verfahrensprüfung und die werkseigene Produktionskontrolle — die gehören dem Hersteller, und deshalb bekommst du auf einer neuen Baustelle eine neue WPS.
Was ist SCC und brauche ich es als Schweißer?
SCC ist der Sicherheitsnachweis, den Chemie-, Raffinerie- und Energieanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Fremdfirmen verlangen; für gewerbliche Mitarbeiter ist es das SCC-Dokument 018. Die Prüfung ist Multiple Choice und dauert einen Tag. In den Niederlanden und Belgien heißt das Gegenstück VCA.
Braucht ein entsandter Schweißer die A1-Bescheinigung?
Ja. Die A1 stellt der Sozialversicherungsträger des Herkunftslandes auf Antrag des Arbeitgebers aus; sie bestätigt, dass die Beiträge dort gezahlt werden — bis zu 24 Monate Entsendung. Eine Kopie mitführen: Kontrollen auf der Baustelle fragen den Beschäftigten danach.
Bekommt ein entsandter Schweißer den Lohn des Aufnahmelandes?
Ab dem ersten Tag gelten die Entlohnungsregeln des Aufnahmelandes, nicht nur sein Mindestlohn — so die geänderte Entsenderichtlinie 2018/957. Nach 12 Monaten (ausnahmsweise 18) gilt fast das gesamte örtliche Arbeitsrecht.
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